
Reglement
für Jedermann Einzelzeitfahren
„Rund um Tübingen“
(Tübingen - Dettenhausen - Tübingen)
im Rahmen der
3 Länder-Tour der SV SparkassenVersicherung 2007
1. Einleitung
1.1 Allgemeines
(1) Das vorliegende Reglement ist bei allen Veranstaltungen der HT-Sportmarketing GmbH anzuwenden. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer angelehnt.
(2) Mit Meldung und Teilnahme an dem Jedermann Rennen der HT-SportMarketing GmbH erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
1.2 T-Mobile Cycling Tour 2007
Das Jedermann Einzelzeitfahren gehört zur T-Mobile Cycling Tour 2007. Es gilt daher auch das Reglement der T-Mobile Cycling Tour 2007.
2.1 männliche Altersklassen
In den männlichen Altersklassen werden alle Sportler männlichen Geschlechts in folgender Weise zusammengefasst:
• „Jugend männlich“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1992 und jünger
• „Junioren“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1989 und 1990
• „Männer“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1978 bis 1988
• „Master 1“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1967 bis 1977
• „Master 2“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1957 bis 1966
• „Master 3“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1947 bis 1956
• „Master 4“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1946 und älter
2.2 weibliche Altersklassen
In den weiblichen Altersklassen werden alle Sportlerinnen in folgender Weise zusammengefasst:
• „Jugend weiblich“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1992 und jünger
• „Juniorinnen“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1989 und 1990
• „Frauen“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1978 bis 1988
• „Master 1“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1967 bis 1977
• „Master 2“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1957 bis 1966
• „Master 3“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1947 bis 1956
• „Master 4“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1946 und älter
2.3 Die HT Sportmarketing behält sich vor, zur Siegerehrung – in Abhängigkeit von der Anzahl der jeweiligen Starter / Starterinnen in einer Altersklasse – die Ehrungen für die Starter des jeweiligen Geschlechts zusammenzufassen.
3. Fahrrad und Zubehör
3.1 Allgemeines
(1) Bezüglich der Anforderungen an ein Fahrrad gelten bei Veranstaltungen nicht die selben Regelungen wie beim Bund Deutscher Radfahrer oder dem Internationalen Radsportverband.
(2) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
(3) Teilnehmern, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Die Entscheidung hierüber obliegt im Zweifelsfall dem sportlichen Leiter der Veranstaltung.
(4) Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
(5) Das Anbringen von Flaschenhaltern ist ausschließlich am Unter- und Sitzrohr des Rahmens erlaubt.
3.2 Rennräder
(1) Bezüglich der Rahmengeometrie gibt es keine Vorschriften, solange diese nicht signifikante Einschränkungen der allgemeinen Fahrsicherheit zur Folge hat.
(2) Nutzung von anderen, im Weiteren nicht ausdrücklich verbotenem Fahrradtypen ist gestattet
3.3 Mountainbikes/ Trekking- bzw. Stadträder
(1) Die Nutzung von diesen Art von Rädern ist erlaubt.
3.4 Spezielle Regelungen
(1) Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. Fahrradtypen sind für Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH ausdrücklich nicht zugelassen:
• Liegeräder aller Art
• Tandems aller Art
• Einräder aller Art
• Handbikes aller Art
• Fahrradanhänger aller Art
• aerodynamische Verkleidungen des Fahrrades
• Packtaschen und andere Zuladungen
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen
4. Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer
(1) Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
(2) Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen . Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren. (3) Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen.
5. Teilnahmevoraussetzung
5.1 Allgemein
(1) Die Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH sind offen für alle Hobby-, Freizeit und Amateurradsportler bis maximal C-Lizenz bzw. dieser Einstufung entsprechender Lizenz bei ausländischen Teilnehmern.
(2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Es genügt eine Anmeldung, die damit verbundene Anerkennung des Reglements und der Teilnahmebedingungen sowie die Entrichtung der Teilnehmergebühr.
(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen.
5.2 Teilnahme von Sportlern der Nachwuchsklassen
5.2.1 Allgemein
Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines minderjährigen Sportlers ist die Einwilligung mindestens eines Erziehungsberechtigten. Diese ist durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular zu dokumentieren. Erfolgte die Anmeldung online, so hat die Einwilligung des Erziehungsberechtigten formlos schriftlich zu erfolgen.
5.3 Lizenzfahrer
(1) Lizenzfahrer sind nur dann zu dem Einzelzeitfahren der HT-SportMarketing GmbH zugelassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Höchste zulässige Lizenz ist die C-Lizenz, bzw. dieser Einstufung entsprechender Lizenz bei ausländischen Teilnehmern
• Jahresaktuelle Lizenz und Platzierungskarte sind zur Akkreditierung mitzubringen und unaufgefordert dort zur Überprüfung vorzulegen. Es erfolgt ein aktueller Abgleich mit dem Datenmaterial des BDR. Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und damit den Veranstalter täuscht, kann auch noch während des Wettbewerbs unmittelbar ausgeschlossen werden ohne Erstattung von Kosten.
6. Zeitnahme
6.1 Allgemein
(1) Die Zeitnahme bei allen Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH erfolgt individuell und elektronisch.
(2) Der bei der Akkreditierung ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend am Rad angebracht sein. Es sei denn, ein anderes Zeitmesssystem kommt zum Einsatz.
7. Siegerehrungen
(1) Die Siegerehrung findet ca. 30min nach dem der letzte Teilnehmer das Ziel erreicht hat, statt.
(2) Geehrt werden der/die Zeitschnellsten der männlichen und weiblichen Altersklassen sowie die jeweils Zweit- und Drittplatzierten.
(3) Die Platzierung im Jedermann Einzelzeitfahren gemäß der Alterseinteilung unter 2.1 und 2.2 hat Auswirkungen auf die Punktewertung für die T-Mobile Cycling Tour 2007. Die Streckenlänge wird dafür mit 24 km angesetzt.
8. Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens
(1) Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmern anzuzeigen und hat am rechten Straßenrand anzuhalten. Der Teilnehmer hat unverzüglich die Strecke zu verlassen um folgende Teilnehmer nicht zu gefährden. Bei Verlassen der Strecke ist besondere Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr zu nehmen.
9. Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe
(1) Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.
(2) Es ist ebenfalls nicht zulässig, aus Pressefahrzeugen oder anderen legitimierten Fahrzeugen, die nicht zur unmittelbaren Rennorganisation gehören, technische Hilfe oder Verpflegung anzunehmen.
(3) Bei körperlichen Beschwerden oder Stürzen ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern damit kein unerlaubter Wettbewerbsvorteil verbunden ist. Die Entscheidung hierüber obliegt im Einzelfall der Rennleitung.
10. Allgemeine Fahrordnung
(1) Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke der persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit wird geahndet.
(2) Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
(3) Den Teilnehmern ist der Austausch von Verpflegung und Getränken untereinander gestattet.
(4) Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
11. Materialwechsel / Defektbehebung
(1) Ein Defekt darf nur durch selbst mitgeführte Mittel / Materialien behoben werden.
(2) Ein Austausch von Materialien durch andere Personen ist ausdrücklich verboten und führt zur Disqualifikation.
(3) Ist man selbst nicht in der Lage den Defekt zu beheben, ist man verpflichtet unverzüglich die Strecke zu verlassen. Hierbei ist besondere Rücksicht auf den rückwärtigen Verkehr zu nehmen.
12. Besonderheiten Einzelzeitfahren
12.1 Allgemein
(1) Das Einzelzeitfahren ist ein Straßenrennen, bei dem die Strecke im Einzelstart gefahren wird. Sieger ist der Fahrer, der die Strecke in der schnellsten Zeit absolviert.
(2) Ein Warmfahren auf der Wettkampfstrecke ist untersagt.
(3) Der Start erfolgt stehend, der Fahrer wird von einem neutralen Starthelfer gehalten und wird nicht angeschoben.
(4) Erscheint ein Fahrer zu spät zum Start, wird seine Fahrzeit ab der für ihn festgelegten Startzeit berechnet. Auch ein verspäteter Fahrer muss stehend starten.
(5) Eine Karenzzeit gibt es nicht
12.2 Startreihenfolge und Startintervall
(1) Die Startreihenfolge wird am Wettkampftag selbst bekannt gegeben und ist verbindlich.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über seine individuelle Startzeit zu informieren und sich min. 5 Minuten vor dem Start hinter der Startrampe beim Startpersonal zu melden.
(3) Die Startintervalle werden von der Rennleitung festgelegt und werden mit der Startreihenfolge mitgeteilt.
13. Fahren im Rennen
(1) Während des Zeitfahrens ist es verboten, Führungsdienste anderer Fahrer in Anspruch zu nehmen.
(2) Wird ein Fahrer eingeholt, so darf er nicht Führen oder vom Windschatten seines Vordermannes profitieren. Ein überholender Fahrer muss einen Seitenabstand von mindestens 2m einhalten.
1.1 Allgemeines
(1) Das vorliegende Reglement ist bei allen Veranstaltungen der HT-Sportmarketing GmbH anzuwenden. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer angelehnt.
(2) Mit Meldung und Teilnahme an dem Jedermann Rennen der HT-SportMarketing GmbH erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
1.2 T-Mobile Cycling Tour 2007
Das Jedermann Einzelzeitfahren gehört zur T-Mobile Cycling Tour 2007. Es gilt daher auch das Reglement der T-Mobile Cycling Tour 2007.
2.1 männliche Altersklassen
In den männlichen Altersklassen werden alle Sportler männlichen Geschlechts in folgender Weise zusammengefasst:
• „Jugend männlich“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1992 und jünger
• „Junioren“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1989 und 1990
• „Männer“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1978 bis 1988
• „Master 1“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1967 bis 1977
• „Master 2“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1957 bis 1966
• „Master 3“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1947 bis 1956
• „Master 4“ umfasst die Fahrer der Jahrgänge 1946 und älter
2.2 weibliche Altersklassen
In den weiblichen Altersklassen werden alle Sportlerinnen in folgender Weise zusammengefasst:
• „Jugend weiblich“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1992 und jünger
• „Juniorinnen“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1989 und 1990
• „Frauen“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1978 bis 1988
• „Master 1“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1967 bis 1977
• „Master 2“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1957 bis 1966
• „Master 3“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1947 bis 1956
• „Master 4“ umfasst die Fahrerinnen der Jahrgänge 1946 und älter
2.3 Die HT Sportmarketing behält sich vor, zur Siegerehrung – in Abhängigkeit von der Anzahl der jeweiligen Starter / Starterinnen in einer Altersklasse – die Ehrungen für die Starter des jeweiligen Geschlechts zusammenzufassen.
3. Fahrrad und Zubehör
3.1 Allgemeines
(1) Bezüglich der Anforderungen an ein Fahrrad gelten bei Veranstaltungen nicht die selben Regelungen wie beim Bund Deutscher Radfahrer oder dem Internationalen Radsportverband.
(2) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
(3) Teilnehmern, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert. Die Entscheidung hierüber obliegt im Zweifelsfall dem sportlichen Leiter der Veranstaltung.
(4) Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
(5) Das Anbringen von Flaschenhaltern ist ausschließlich am Unter- und Sitzrohr des Rahmens erlaubt.
3.2 Rennräder
(1) Bezüglich der Rahmengeometrie gibt es keine Vorschriften, solange diese nicht signifikante Einschränkungen der allgemeinen Fahrsicherheit zur Folge hat.
(2) Nutzung von anderen, im Weiteren nicht ausdrücklich verbotenem Fahrradtypen ist gestattet
3.3 Mountainbikes/ Trekking- bzw. Stadträder
(1) Die Nutzung von diesen Art von Rädern ist erlaubt.
3.4 Spezielle Regelungen
(1) Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. Fahrradtypen sind für Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH ausdrücklich nicht zugelassen:
• Liegeräder aller Art
• Tandems aller Art
• Einräder aller Art
• Handbikes aller Art
• Fahrradanhänger aller Art
• aerodynamische Verkleidungen des Fahrrades
• Packtaschen und andere Zuladungen
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen
4. Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer
(1) Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL- und/oder ANSI-Norm entsprechen und der Kopfgröße des Teilnehmers angepasst sein.
(2) Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen . Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren. (3) Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen.
5. Teilnahmevoraussetzung
5.1 Allgemein
(1) Die Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH sind offen für alle Hobby-, Freizeit und Amateurradsportler bis maximal C-Lizenz bzw. dieser Einstufung entsprechender Lizenz bei ausländischen Teilnehmern.
(2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Es genügt eine Anmeldung, die damit verbundene Anerkennung des Reglements und der Teilnahmebedingungen sowie die Entrichtung der Teilnehmergebühr.
(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen.
5.2 Teilnahme von Sportlern der Nachwuchsklassen
5.2.1 Allgemein
Grundvoraussetzung für die Teilnahme eines minderjährigen Sportlers ist die Einwilligung mindestens eines Erziehungsberechtigten. Diese ist durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular zu dokumentieren. Erfolgte die Anmeldung online, so hat die Einwilligung des Erziehungsberechtigten formlos schriftlich zu erfolgen.
5.3 Lizenzfahrer
(1) Lizenzfahrer sind nur dann zu dem Einzelzeitfahren der HT-SportMarketing GmbH zugelassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Höchste zulässige Lizenz ist die C-Lizenz, bzw. dieser Einstufung entsprechender Lizenz bei ausländischen Teilnehmern
• Jahresaktuelle Lizenz und Platzierungskarte sind zur Akkreditierung mitzubringen und unaufgefordert dort zur Überprüfung vorzulegen. Es erfolgt ein aktueller Abgleich mit dem Datenmaterial des BDR. Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und damit den Veranstalter täuscht, kann auch noch während des Wettbewerbs unmittelbar ausgeschlossen werden ohne Erstattung von Kosten.
6. Zeitnahme
6.1 Allgemein
(1) Die Zeitnahme bei allen Veranstaltungen der HT-SportMarketing GmbH erfolgt individuell und elektronisch.
(2) Der bei der Akkreditierung ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend am Rad angebracht sein. Es sei denn, ein anderes Zeitmesssystem kommt zum Einsatz.
7. Siegerehrungen
(1) Die Siegerehrung findet ca. 30min nach dem der letzte Teilnehmer das Ziel erreicht hat, statt.
(2) Geehrt werden der/die Zeitschnellsten der männlichen und weiblichen Altersklassen sowie die jeweils Zweit- und Drittplatzierten.
(3) Die Platzierung im Jedermann Einzelzeitfahren gemäß der Alterseinteilung unter 2.1 und 2.2 hat Auswirkungen auf die Punktewertung für die T-Mobile Cycling Tour 2007. Die Streckenlänge wird dafür mit 24 km angesetzt.
8. Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens
(1) Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmern anzuzeigen und hat am rechten Straßenrand anzuhalten. Der Teilnehmer hat unverzüglich die Strecke zu verlassen um folgende Teilnehmer nicht zu gefährden. Bei Verlassen der Strecke ist besondere Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr zu nehmen.
9. Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe
(1) Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.
(2) Es ist ebenfalls nicht zulässig, aus Pressefahrzeugen oder anderen legitimierten Fahrzeugen, die nicht zur unmittelbaren Rennorganisation gehören, technische Hilfe oder Verpflegung anzunehmen.
(3) Bei körperlichen Beschwerden oder Stürzen ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern damit kein unerlaubter Wettbewerbsvorteil verbunden ist. Die Entscheidung hierüber obliegt im Einzelfall der Rennleitung.
10. Allgemeine Fahrordnung
(1) Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke der persönlichen oder gegenseitigen Vorteils oder sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit wird geahndet.
(2) Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
(3) Den Teilnehmern ist der Austausch von Verpflegung und Getränken untereinander gestattet.
(4) Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
11. Materialwechsel / Defektbehebung
(1) Ein Defekt darf nur durch selbst mitgeführte Mittel / Materialien behoben werden.
(2) Ein Austausch von Materialien durch andere Personen ist ausdrücklich verboten und führt zur Disqualifikation.
(3) Ist man selbst nicht in der Lage den Defekt zu beheben, ist man verpflichtet unverzüglich die Strecke zu verlassen. Hierbei ist besondere Rücksicht auf den rückwärtigen Verkehr zu nehmen.
12. Besonderheiten Einzelzeitfahren
12.1 Allgemein
(1) Das Einzelzeitfahren ist ein Straßenrennen, bei dem die Strecke im Einzelstart gefahren wird. Sieger ist der Fahrer, der die Strecke in der schnellsten Zeit absolviert.
(2) Ein Warmfahren auf der Wettkampfstrecke ist untersagt.
(3) Der Start erfolgt stehend, der Fahrer wird von einem neutralen Starthelfer gehalten und wird nicht angeschoben.
(4) Erscheint ein Fahrer zu spät zum Start, wird seine Fahrzeit ab der für ihn festgelegten Startzeit berechnet. Auch ein verspäteter Fahrer muss stehend starten.
(5) Eine Karenzzeit gibt es nicht
12.2 Startreihenfolge und Startintervall
(1) Die Startreihenfolge wird am Wettkampftag selbst bekannt gegeben und ist verbindlich.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über seine individuelle Startzeit zu informieren und sich min. 5 Minuten vor dem Start hinter der Startrampe beim Startpersonal zu melden.
(3) Die Startintervalle werden von der Rennleitung festgelegt und werden mit der Startreihenfolge mitgeteilt.
13. Fahren im Rennen
(1) Während des Zeitfahrens ist es verboten, Führungsdienste anderer Fahrer in Anspruch zu nehmen.
(2) Wird ein Fahrer eingeholt, so darf er nicht Führen oder vom Windschatten seines Vordermannes profitieren. Ein überholender Fahrer muss einen Seitenabstand von mindestens 2m einhalten.
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Reglement_Jedermann_Rennen_Tuebingen_20070730.pdf Reglement Jedermann-Rennen Tübingen |
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Reglement_Jedermann_Rennen_Tuebingen_20070730.doc Reglement Jedermann-Rennen Tübingen |
47 K |





